
07.10.2025
Mehr Elektroautos in Deutschland: Was Immobilien jetzt und in Zukunft leisten müssen

Die Elektromobilität hat in Deutschland einen neuen Meilenstein erreicht: Fast jedes fünfte neu zugelassene Auto fährt rein elektrisch. Im September 2025 lag der Anteil batterieelektrischer Fahrzeuge (BEV) laut Kraftfahrt-Bundesamt bei 19,3 Prozent, Plug-in-Hybride kamen auf weitere 11,8 Prozent. Damit steigt der Marktanteil der Stromer deutlich und mit ihm die Anforderungen an unsere gebaute Umwelt.
Die Agora Verkehrswende mahnt in ihrer aktuellen Publikation „Bezahlbare Elektroautos in die Breite bringen“ an, dass die Bundesregierung jetzt die Weichen stellen müsse, um die Elektromobilität in den Massenmarkt zu bringen. Ziel müsse sein, den Anteil elektrischer Neuzulassungen bis Ende der Legislaturperiode auf über 50 Prozent zu erhöhen. Neben sozial gestaffelten Kauf- und Leasingförderungen fordert der Thinktank vor allem eines: Planungssicherheit und Infrastruktur, insbesondere beim Laden.
Mehr Elektroautos, mehr Ladebedarf
Mit dem wachsenden Anteil an E-Fahrzeugen steigt die Nachfrage nach privaten Lademöglichkeiten rapide. Schon heute zeigt sich: Wer zu Hause laden kann, nutzt das E-Auto häufiger und wirtschaftlicher. Für Projektentwickler, Vermieter:innen und Bestandshalter bedeutet das, Ladeinfrastruktur nicht länger als „Nice-to-have“, sondern als zentrale Standortqualität zu betrachten.
Parkplätze ohne Stromanschluss werden mittelfristig zum Wettbewerbsnachteil; sowohl in Neubauten als auch in Bestandsimmobilien. Denn Elektromobilität verändert nicht nur das Mobilitätsverhalten, sondern auch die Anforderungen an Gebäudetechnik und Energieversorgung: intelligente Lastmanagementsysteme, ausreichende Anschlussleistung und Abrechnungslösungen für Mieter:innen gehören künftig zum Standard.
EPBD verschärft die Vorgaben ab 2026
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Energy Performance of Buildings Directive), deren nationale Umsetzung für 2026 erwartet wird, greift diesen Trend auf und wird die bestehenden Anforderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) deutlich verschärfen.
Während das GEIG bislang nur eine begrenzte Leitungsinfrastruktur vorschreibt, setzt die EPBD künftig deutlich höhere Mindeststandards:
Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen müssen künftig für jeden Stellplatz eine Vorverkabelung vorsehen.
Nichtwohngebäude (Neubauten oder größere Renovierungen) mit mehr als fünf Stellplätzen müssen mindestens einen Ladepunkt je fünf Stellplätze installieren und zusätzlich 50 % der Stellplätze vorverkabeln.
Bestandsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen sollen ab 2027 mindestens einen Ladepunkt je zehn Stellplätze bereitstellen oder eine entsprechende Vorverkabelung für die Hälfte der Stellplätze ermöglichen.
Zum Vergleich: Nach der derzeit gültigen deutschen GEIG-Regelung gilt erst ab 20 Stellplätzen eine Ladepflicht und auch dann nur ein einziger Ladepunkt für das gesamte Objekt. Die neuen EU-Vorgaben sind also ein klarer Schritt Richtung flächendeckender Ladeinfrastruktur.
Was das für Projektentwickler und Eigentümer heißt
Wer heute plant oder modernisiert, sollte die kommenden Anforderungen frühzeitig mitdenken. Das betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch Umrüstungen im Bestand.
Empfehlenswert ist es, Ladeinfrastruktur:
modular und skalierbar zu planen,
die Stromversorgung vorausschauend zu dimensionieren, zum Beispiel durch die Integration einer eigenen Photovoltaikanlage, um den für das Laden benötigten Strom selbst erzeugen zu können,
und digitale Management-Systeme vorzusehen, um spätere Erweiterungen und Lastverteilung effizient zu steuern.
So werden Immobilien zukunftssicher und leisten zugleich einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele.
Fazit
Die Verkehrswende findet nicht nur auf der Straße statt, sondern auch in unseren Gebäuden. Je stärker sich Elektrofahrzeuge durchsetzen, desto wichtiger wird eine Ladeinfrastruktur, die mitwächst.
Was heute als Investition in Nachhaltigkeit gilt, ist morgen ein klarer Standortvorteil.



