Allgemeine Geschäftsbedingungen der Veomo Mobility GmbH

1.GÜLTIGKEIT

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich in ihrer gültigen Fassung für Rechtsbeziehungen zwischen der Veomo Mobility GmbH und anderen Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien. Sie gelten für alle Produkte, Lieferungen, Leistungen, Angebote, Auskünfte und Beratungen. Die AGB können ggf. durch gesonderte Lizenz- und Nutzungsbedingungen zu Produkten oder Leistungen der Veomo Mobility GmbH ergänzt oder spezifiziert werden. Von diesen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Veomo Mobility GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


2.LEISTUNGEN DER VEOMO MOBILITY GMBH

(2.1) Die Veomo Mobility GmbH stellt dem Kunden das im Angebot bezeichnete und beschriebene Softwareprodukt zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Die Software wird auf Computern eines von der Veomo Mobility genutzten Rechenzentrums betrieben und der Kunde erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf die Software mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software (z. B. PC, Netzanschluss, Browser) ist der Kunde verantwortlich.

(2.2) Der Kunde nimmt die erstmalige Einrichtung des Serviceselbst vor. Bei der Nutzung ist der Lizenznehmer dazu verpflichtet, die Bedienungsleistung sowie sonstige Hinweise des Lizenzgebers zu beachten.

(2.3) Die Integration von Mobilitätsdiensten, die eine Kooperation mit der Veomo Mobility GmbH eingehen, kann nach Absprache mit dem Kunden während der Vertragslaufzeit kostenfrei erfolgen.

(2.4) Alle Produkte der Veomo Mobility GmbH werden nicht verkauft, sondern lizenziert. Mit Lieferung und Bezahlung der Produkte wird kein Eigentum an den Programmen/Produkten erworben, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Das Software-Produkt und alle weiteren Komponenten bleiben Eigentum der Veomo Mobility GmbH.

(2.5) Sämtliche von der Veomo Mobility GmbH gelieferten Komponenten sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Alle Rechte am Produkt oder Produktteilen und jeder Kopie davon stehen ausschließlich der Veomo Mobility GmbH zu.

(2.6) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, das Produkt selbst oder Kopien des Produktes oder Teile davon oder die Inhalte der Datenbanken oder Teile davon auch nur kurzfristig an Dritte weiterzugeben, das Produkt zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen.

(2.7) Die VeomoMobility GmbH stellt einen kostenlosen Online–Support zur Unterstützung bei der Nutzung des Service zur Verfügung. Der Support beinhaltet nicht: allgemeinen Know-how-Transfer, Schulungen, Konfiguration und Implementierung oder kundenspezifische Dokumentation oder Anpassung der Software

Der Support erfolgt per E-Mail: support@veomo.com oder per Telefon: +49 (0) 151 1967 2027. Die Supportleistungen werden von der Veomo Mobility GmbH von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr erbracht. Ausgenommen hiervon sind Feiertage in Bayern sowie der 24. und 31.12. eines jeden Jahres. Anfragen, die außerhalb dieser Supportzeiten eingehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages eingegangen.

(2.8) Die Veomo Mobility GmbH behält sich nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen(z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oderStandards) vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von der Veomo Mobility GmbH an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.


3.ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

( 3.1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsverhältnis, Annahmeerklärungen und Bestellungen kommen erst durch eine Auftragsbestätigung in Schriftform oder durch Lieferung der Veomo Mobility GmbH zustande.

(3.2) Die vereinbarten Leistungen und deren Vergütung werden ineiner gesonderten Preisliste, einem gesonderten Angebot und/oderauf dem Auftragsformular oder der Rechnung schriftlich definiert.

(3.3) An allen Ausarbeitungen, Konzepten, Vorschlägen und Kostenaufstellungen behält sich die Veomo Mobility GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne schriftliche Einwilligung weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert oder in anderer Form verwendet werden.


4. LIEFERTERMIN

(4 .1) Die Leistungserbringung sowie verbindliche Terminzusagenkönnen erst nach schriftlicher Auftragserteilung erfolgen.

(4.2) Der Liefertermin wird im Falle einer Beauftragung mit dem Kunden abgestimmt. Änderungen des Liefertermins sind für den Auftragnehmer unverbindlich, soweit dieser nicht schriftlich zugestimmt hat.


5. PREISE, VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

(5 .1) Die in Angeboten genannten Preise gelten bis 30 Tage abdem Angebotsdatum, soweit nicht anders angegeben. Endgültigmaßgebend sind im Zweifel die Preise der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung der Veomo Mobility GmbH. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

(5.2)Sofern nicht eindeutig anders angegeben, verstehen sich die Preise zuzüglich der am Liefertag gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(5.3) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohneweitere Installation, Inbetriebnahme und Betreuung beim Kunden.

(5.4) Sofern nicht eindeutig anders angegeben, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Beide Vertragsparteien sind dazu berechtigt, den Vertrag bis 30 Tage vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Im Falle nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils ein weiteres Jahr.

(5.5)Die Zahlung erfolgt jährlich nach Eingang der von der Veomo Mobility GmbH erstellten Rechnungen sofort und ohne jeden Abzug. Wird die Rechnung vom Auftraggeber nicht binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum beglichen, gerät der Auftraggeber in Verzug.

(5.6)Die Veomo Mobility GmbH kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere zu, wenn die Software bzw. der Service rechts- oder zweckwidrig verwendet wird oder wenn die vorliegenden AGB trotz schriftlicher Mahnung fortgesetzt missachtet werden. In solchen Fällen bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bis Ende des Quartals bestehen und ein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren besteht nicht. Die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen durch die Veomo Mobility GmbH bleibt vorbehalten.


6. E-MAIL KLAUSEL

Grundsätzlich ist die Veomo Mobility GmbH berechtigt an seineKunden Informationen, Newsletter oder sonstige produkt- und unternehmensrelevante Informationen per E-Mail zu senden, es sei denn der Kunde wünscht dies nicht und teilt dies explizit mit.


7. STÖRUNGEN DER SYSTEMVERFÜGBARKEIT

(7.1) Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Vor der Störungs-meldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung innerhalb von zwei Stunden. Bei Störungsmeldun-gen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

(7.2) Die Veomo Mobility GmbH weist den Kunden darauf hin, dass zudem Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs der Veomo Mobility GmbH liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag der Veomo Mobility GmbH handeln, nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen der Veomo Mobility GmbH haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von der Veomo Mobility GmbH erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.


8. HAFTUNG

(8.1) Die Veomo Mobility GmbH übernimmt keine Gewährdafür, dass die angegeben Daten über die Verfügbarkeit mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen.

(8.2) Die Veomo Mobility GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nur, wenn diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Lizenzgebers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Veomo Mobility GmbH beruhen.

(8.3) Für sonstige Schäden haftet die Veomo Mobility GmbH nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veomo Mobility GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Veomo Mobility GmbH beruhen.

(8.4) Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 und 2 gilt für alle Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers gegen die VeomoMobility GmbH, insbesondere auch für die deliktische Haftung der Veomo Mobility GmbH.

(8.5)Die Veomo Mobility GmbH stellt den Kunden auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten notwendiger Rechtsverteidigung frei, die auf einer (behaupteten) Verletzung von Rechten Dritter oder Gesetzesverletzungen durch die von der Veomo Mobility GmbH zur Verfügung gestellten Informationen zu Mobilitätsdiensten etc. (Veomo-Inhalte) begründet sind und gegen den Kunden geltend gemacht werden. Der Kunde wird die Veomo Mobility GmbH über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren.


9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(9.1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen diesesVertrags bedürfen der Schriftform. Auch eine Änderung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.

(9.2) Die Übertragung von Rechten und Pflichten dieses Vertrages durch den Auftraggeber auf Dritte ist ohne Zustimmung der Veomo Mobility GmbH nicht zulässig.

(9.3) Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

(9.4) Für diesen Vertrag gilt unabhängig vom Standort ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich solcher aufgrund oder in Ausführung dieses Vertrags eingegangener Verpflichtungen, ist München.

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