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Besonders unter der im März in Kraft getretenen Offenlegungsverordnung müssen Fonds darlegen, wie Nachhaltigkeitskriterien im Detail abgedeckt werden. Davon ist abhängig, ob dieser als “dunkelgrüner” Artikel 9, 8 oder Standard- Artikel 6 Fond kategorisiert wird. Diese neu gesetzten Standards erhöhen wiederum den Druck auf die Verantwortlichen von Immobilienprojekten, die neben Rendite und Kapitalsicherheit auch die Auswirkungen auf Umwelt, Mensch und Gesellschaft im Blick behalten müssen. Ein Spagat mit dem Projektentwickler und andere Akteure der Immobilienbranche gerade im Jahr 2021 zu kämpfen haben. Doch Nachhaltigkeitsmaßnahmen müssen nicht in Konflikt mit der der gleichbleibenden Rendite stehen. Dies sieht auch ASSIDUUS, der Projektentwickler und Asset-Manager für ESG-konforme Büro- und Mischnutzungsimmobilien genauso und hat im Sinne des wirkungsorientierten Investierens den ersten von der BaFin genehmigten Artikel-9- Impactfonds „Assiduus ESG – Urban Office I“ aufgelegt. In dem Online-Event “ESG für Immobilien – vom eigenen Scoring-Modell zum Artikel 9 Fond” am 23.11 um 11 Uhr genau darum gehen: Wie hat ASSIDUUS einen eigenen ESG-Standard zur Bewertung von Immobilienprojekten geschaffen? Wie sind die Fondskriterien so konzipiert sind, um sich auch an absehbare Erweiterung der Regularien anpassen zu können? Wie werden Büroneubauprojekte und Bestandsobjekte zur Revitalisierung erworben und anschließend während der Baumaßnahmen begleitet? Alexander Happ, Geschäftsführer und Alexandra Quint als Direktorin für Nachhaltigkeitsmanagement bei ASSIDUS werden diese und weitere Fragen in dem Event am 23.11 mit uns teilen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Folgende Fragen haben wir in dem Event beantwortet:
👉Wie hat ASSIDUUS einen eigenen ESG-Standard zur Bewertung von Immobilienprojekten geschaffen?
👉Wie die Fondskriterien so konzipiert sind, um sich auch an absehbare Erweiterung der Regularien anpassen zu können?
👉Wie werden Büroneubauprojekte und Bestandsobjekte zur Revitalisierung erworben und anschließend während der Baumaßnahmen begleitet?
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Besonders unter der im März in Kraft getretenen Offenlegungsverordnung müssen Fonds darlegen, wie Nachhaltigkeitskriterien im Detail abgedeckt werden. Davon ist abhängig, ob dieser als “dunkelgrüner” Artikel 9, 8 oder Standard- Artikel 6 Fond kategorisiert wird. Diese neu gesetzten Standards erhöhen wiederum den Druck auf die Verantwortlichen von Immobilienprojekten, die neben Rendite und Kapitalsicherheit auch die Auswirkungen auf Umwelt, Mensch und Gesellschaft im Blick behalten müssen. Ein Spagat mit dem Projektentwickler und andere Akteure der Immobilienbranche gerade im Jahr 2021 zu kämpfen haben. Doch Nachhaltigkeitsmaßnahmen müssen nicht in Konflikt mit der der gleichbleibenden Rendite stehen. Dies sieht auch ASSIDUUS, der Projektentwickler und Asset-Manager für ESG-konforme Büro- und Mischnutzungsimmobilien genauso und hat im Sinne des wirkungsorientierten Investierens den ersten von der BaFin genehmigten Artikel-9- Impactfonds „Assiduus ESG – Urban Office I“ aufgelegt. In dem Online-Event “ESG für Immobilien – vom eigenen Scoring-Modell zum Artikel 9 Fond” am 23.11 um 11 Uhr genau darum gehen: Wie hat ASSIDUUS einen eigenen ESG-Standard zur Bewertung von Immobilienprojekten geschaffen? Wie sind die Fondskriterien so konzipiert sind, um sich auch an absehbare Erweiterung der Regularien anpassen zu können? Wie werden Büroneubauprojekte und Bestandsobjekte zur Revitalisierung erworben und anschließend während der Baumaßnahmen begleitet? Alexander Happ, Geschäftsführer und Alexandra Quint als Direktorin für Nachhaltigkeitsmanagement bei ASSIDUS werden diese und weitere Fragen in dem Event am 23.11 mit uns teilen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Folgende Fragen haben wir in dem Event beantwortet:
👉Wie hat ASSIDUUS einen eigenen ESG-Standard zur Bewertung von Immobilienprojekten geschaffen?
👉Wie die Fondskriterien so konzipiert sind, um sich auch an absehbare Erweiterung der Regularien anpassen zu können?
👉Wie werden Büroneubauprojekte und Bestandsobjekte zur Revitalisierung erworben und anschließend während der Baumaßnahmen begleitet?
Besonders unter der im März in Kraft getretenen Offenlegungsverordnung müssen Fonds darlegen, wie Nachhaltigkeitskriterien im Detail abgedeckt werden. Davon ist abhängig, ob dieser als “dunkelgrüner” Artikel 9, 8 oder Standard- Artikel 6 Fond kategorisiert wird. Diese neu gesetzten Standards erhöhen wiederum den Druck auf die Verantwortlichen von Immobilienprojekten, die neben Rendite und Kapitalsicherheit auch die Auswirkungen auf Umwelt, Mensch und Gesellschaft im Blick behalten müssen. Ein Spagat mit dem Projektentwickler und andere Akteure der Immobilienbranche gerade im Jahr 2021 zu kämpfen haben. Doch Nachhaltigkeitsmaßnahmen müssen nicht in Konflikt mit der der gleichbleibenden Rendite stehen. Dies sieht auch ASSIDUUS, der Projektentwickler und Asset-Manager für ESG-konforme Büro- und Mischnutzungsimmobilien genauso und hat im Sinne des wirkungsorientierten Investierens den ersten von der BaFin genehmigten Artikel-9- Impactfonds „Assiduus ESG – Urban Office I“ aufgelegt. In dem Online-Event “ESG für Immobilien – vom eigenen Scoring-Modell zum Artikel 9 Fond” am 23.11 um 11 Uhr genau darum gehen: Wie hat ASSIDUUS einen eigenen ESG-Standard zur Bewertung von Immobilienprojekten geschaffen? Wie sind die Fondskriterien so konzipiert sind, um sich auch an absehbare Erweiterung der Regularien anpassen zu können? Wie werden Büroneubauprojekte und Bestandsobjekte zur Revitalisierung erworben und anschließend während der Baumaßnahmen begleitet? Alexander Happ, Geschäftsführer und Alexandra Quint als Direktorin für Nachhaltigkeitsmanagement bei ASSIDUS werden diese und weitere Fragen in dem Event am 23.11 mit uns teilen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Folgende Fragen haben wir in dem Event beantwortet:
👉Wie hat ASSIDUUS einen eigenen ESG-Standard zur Bewertung von Immobilienprojekten geschaffen?
👉Wie die Fondskriterien so konzipiert sind, um sich auch an absehbare Erweiterung der Regularien anpassen zu können?
👉Wie werden Büroneubauprojekte und Bestandsobjekte zur Revitalisierung erworben und anschließend während der Baumaßnahmen begleitet?
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