E-Scooter Verordnung & Bußgelder 2021

E-Scooter Verordnung & Bußgelder 2021

Inhalt

Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Roller erlaubt und gehören seitdem fest zum Verkehrsbild deutscher Großstädte. Besonders geeignet, um letzte Meile zu bestreiten, sind Sie gerade für viele Pendler eine Muss in für den Arbeitsweg geworden.
Doch trotz 2-jähriger Gewöhnzeit sind Zwischenfälle zwischen Rollerfahrern, Polizei und anderen Verkehrsteilnehmern immer noch keine Seltenheit. Damit Ihnen das nicht passiert und Sie wissen mit welcher Strafe Sie bei vergehen rechnen müssen, haben wir in diesem Artikel die wichtigesten Informationen zu der aktuellen E-Scooter Verordnung zusammengefasst.

Bevor die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Jahr 219 in Kraft trat, galt ausschließlich die Mobilitätshilfenverordnung (MobHV), unter welche aber nur Mobilitätshilfen wie Segway oder andere Fahrzeuge ähnlicher Bauart fielen. Die Erlaubnis für das Benutzen von den E-Tretrollern war darin noch nicht vorgesehen.

 

Was muss ein Fahrzeug mitbringen, um unter das eKFV zu fallen?

Um neuen Mobilitätslösungen den Weg zu ebnen und mit dem Scooter günstig die letzte Meile bestreiten zu dürfen, wurde durch das eKFV das Fahren von selbst-balancierenden Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb final geregelt. Unabhängig von Antrieb und Sitz beschreibt das eKFV mit folgenden Details, welches Fahrzeug unter die Verordnung fällt und welches nicht:

    • Ein Fahrzeug mit Sitz muss eine Halte- oder Lenkstange von mindestens 50 cm haben, sollte das Gefährt keine Sitzfläche besitzen, muss der Lenker mindestens eine Höhe von 70 cm haben.
    • Wird 60 % der Energie für die eigene Ausbalancierung genutzt, darf das Fahrzeug eine Nenndauerleistung von 1400 Watt haben, ist dies nicht der Fall, sind lediglich 500 Watt erlaubt.
    • Das Gefährt darf eine Gesamtmasse ohne Fahrer von 55 kg nicht überschreiten.
      Auch die Größe ist genau vorgeschrieben: So darf das Fahrzeug eine Länge von 2 Metern, eine Höhe von 140 cm und eine Breite von 70 cm nicht überschreiten.
    • Die Höchstgeschwindigkeit darf 20 km/h nicht überschreiten.

Mit den Vorgaben der eKFV, lassen sich die Arten der erlaubten Fahrzeuge auf einige wenige eingrenzen. Erlaubt sind demnach E-Tretroller und Segways. Airwheels, E-Skateboards und Hoverboards sind nicht erlaubt, da diese über keinen Lenker verfügen. Derzeit wird noch über eine Ausnahmeregelung zu Hoverboards und ähnlichen Fahrzeugtypen verhandelt, vorerst sind diese aber vom öffentlichen Straßenverkehr ausgeschlossen.

 

Wo darf ich fahren, welche Ampeln muss ich nutzen und wieviele Personen dürfen gleichzeitig auf den E- Scooter?

Für den E-Scooter gelten dieselben Regeln wie für das Fahrrad, diese müssen auf Radwegen, Fahrradstraßen ect. fahren. Sind diese nicht vorhanden, darf die Straße genutzt werden. Gehweg, Fußgängerzonen und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind für E-Scooter ebenso tabu. Ausnahme besteht, wenn die mit dem Schild „Radfahrer frei“ erlaubt die Erlaubnis erteilt wird.

Auch wenn es noch selten zu sehen ist, in manchen Fällen ist die freie Fahrt durch eine „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ – Schild gekennzeichnet.

Zusatzzeichen 1022-16 - Elektrokleinstfahrzeuge frei (600x600), StVO 2019
Immernoch selten zu sehen: Elektrofahrzeuge frei

Die aktuelle E-Scooter Verordnung sieht auch vor, dass für die Roller alle Fahrradampeln gelten. Die normalen Autoamplen sind nur zu beachten wenn diese nicht vorhanden sind.

In den letzten zwei Jahren kam es vermehrt zu Unfällen, bei denen mehrere Personen gleichzeitig auf einem E-Scooter fuhren, auch wenn das maximal zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wurde, ist dies ebenfalls nicht erlaubt.

Um den Verkehrsfluss nicht zu behindern und Überholmöglichkeiten für andere Teilnehmer zu bieten, ist das Fahren nebeneinander ebenfalls nicht gestattet. Falls Sie abbiegen möchten, ist eigentlich ein Handzeichen vorgeschrieben, offizielle Stellen empfehlen aus Balance-Gründen aber lieber das rechte oder linke Bein dafür zu verwenden.

Nebeneinander fahren  15 bis 30 Euro  
Mehr als eine Person auf dem E-Scooter 10 Euro 
Freihändiges Fahren   10 Euro 
Anhängen an PKW 10 Euro 
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 Euro 
Bei Rot über die Ampel 60 bis 120 Euro 
Fahren auf Autobahn 20 Euro 
*Daten entnommen aus dem deutschen Bußgeldkatalog,  mehr Information zu Bußgeldern finden Sie hier 

 

Sieht die E-Scooter Verordnung eine Alkoholpromillegrenze für Rollerfahrer vor?

Für die Fahrt mit dem E-Scooter gilt also dieselbe Alkohol-Grenze wie für Autofahrer.

Beim Überschreiten von 0,5 bis 1,09 Promille besteht eine Ordnungswidrigkeit, sofern der Fahrer keine Ausfallerscheinungen zeigt. Sind alkoholbedingte Auffälligkeiten bereits ab einer Grenze von 3,0 Promille zu verzeichnen, ist eine Straftat der Fall. Dies würde 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg und 500 Euro Strafe nach sich ziehen.

Wie auch beim Auto gilt striktes Alkoholverbot von 0,0 Promille für alle unter 21- Jährigen und Fahranfänger. Diese sollten also ganz besonders aufpassen, auch wenn die Verlockung für das Fahren des Zweirädrigen nach der Party groß ist. Bußgelder & Strafen

Betrunken fahren  500 Euro 
2 Punkte in Flensburg
1 Monat Führerscheinentzug 
*Daten entnommen aus dem deutschen Bußgeldkatalog,  mehr Information zu Bußgeldern finden Sie hier 

 

Braucht man für E-Scooter einen Führerschein und gibt es ein Mindestalter?

Nein. Es besteht keine Führerscheinpflicht, lediglich ein Mindestalter von 14 Jahren ist vorgeschrieben.

 

Dürfen E-Scooter in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden?

Da die Bundesregierung zusammenklappbare E-Scooter als “Sache” statt als Kraftfahrzeug behandelt, ist die Mitnahme dieser in den Öffentlichen erlaubt und sogar erwünscht. Dennoch liegt die Entscheidung über die Mitnahmerechte bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen selbst.
Die meisten Betriebe haben für die Beförderungsbedingungen der E-Tretrollern noch keine klaren Richtlinien geschaffen. Die meisten halten sich also vorerst an die Empfehlungen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV). Dieser empfiehlt die Gratis-Mitnahme, solange diese zusammenklappbar sind. Sind es diese nicht, kann sich die bestehende Mitnahmeregelungen von denen der Fahrrädern ableiten.

Übrigens gelten ähnliche Richtlinien für die Bahn, zusammenklappbare Roller können als Handgepäck gelöst werden, für weniger mobile Modelle muss ein Fahrrad-Ticket gelöst werden.

 

Ich fahre mit meinem eigenen E-Scooter, was braucht dieser für die Straßentauglichkeit?

Die wichtigsten Anforderungen für die Straßenverkehrstauglichkeit sind natürlich funktionstüchtige Bremsen sowie Licht. Abgesehen von der Gefahr, die für alle Verkehrsbeteiligen beim Fehlen dieser ausgeht, sind verhängte Bußgelder beim Erwischtwerden der Fall.

E-Scooter ohne Licht 20 Euro 
Ohne oder mit kaputter Klingel fahren 15 Euro 
Fahren ohne oder mit kaputten Bremsen  25 Euro 
*Daten entnommen aus dem deutschen Bußgeldkatalog,  mehr Information zu Bußgeldern finden Sie hier 

 

Braucht man eine Versicherung und Straßenzulassung für einen Elektroroller?

Da sie mit dem E-Scooter mit einer Maximalgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h unterwegs sind, unterliegt dieser einer Versicherungspflicht, Straßenzulassung sowie Kennzeichenpflicht. Die Haftpflichtversicherung wird per aufklebbaren Plakette am E-Scooter nachgewiesen und ist relativ günstig. Die Moped-Versicherung des ADAC kostet zum Beispiel nur 32,90 jährlich.

E-Scooter ohne Straßenzulassung 70 Euro 
Abgelaufene allgemeine Betriebserlaubnis  30 Euro 
E-Scooter ohne Kennzeichen 10 Euro 
E-Scooter ohne Versicherung  40 Euro 
*Daten entnommen aus dem deutschen Bußgeldkatalog,  mehr Information zu Bußgeldern finden Sie hier 

 

Wo dürfen E-Scooter abgestellt werden?

Prinzipiell dürfen E-Scooter überall dort abgestellt werden, wo diese weder jemanden in Gefahr bringen noch stören. Also am Straßenrand, der Seite des Gehweges und wenn Fußgängerzonen dafür freigegeben wurden, auch dort.

 

Darf ich meinen E-Scooter auch im Winter fahren?

Ja, aber Vorsicht ist wie mit jedem anderen Verkehrsmittel geboten. Glatteis und Schnee können tückisch sein. Bedenken Sie in jedem Fall lieber abzusteigen, falls das Fahren auf Teilstrecken zu gefährlich wird und auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, gerade in Winterzeiten zum Helm zu greifen.

Sie haben keinen eigenen Scooter und greifen lieber zu den Modellen der Sharing-Anbieter wie Lime, VOI und Tier?

Erfahren Sie in diesem Artikel was mit deren E-Scootern im Winter passiert.

Bereit für nachhaltige Mobiltät in Ihrer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns!